Wir bezeugen das Vorhandensein einer beliebigen Internetseite. Dazu fertigen unsere Mitarbeiter einen Screenshot an und geben bei Bedarf eine eideststattliche Versicherung ab.
Preise:
| Anfertigung Screenshot, Speicherung in Datenbank, Zusendung per E-Mail (weitere Leistungen auf Wunsch später nachbuchbar) | 6,99 EUR | Bestellen |
| Anfertigung Screenshot, Speicherung in Datenbank, Zusendung per Briefpost mit Unterschrift | 9,99 EUR | Bestellen |
| Anfertigung Screenshot, Speicherung in Datenbank, Zusendung per Briefpost mit Unterschrift / Eidesstattliche Versicherung | 19,99 EUR | Bestellen |
Alle Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer.
FAQ:
Kann Internet-Zeuge.de eine Rechtsberatung durchführen?Nein, wir bieten keinerlei Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt.
Warum sollte man den Service nutzen?Inhalte von Internetseiten sind oft Gegenstand von Gerichtsverfahren. Dabei fällt es oft schwer, das Vorhandensein eines bestimmten Inhaltes zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beweisen. Oft wird empfohlen, eine externe Person zu bitten, einen Inhalt zu bezeugen. Das ist genau das, was wir anbieten.
Wird ein Screenshot als Beweismittel vor Gericht anerkannt?Wir können nicht garantieren, dass unsere Form der Beweisaufnahme von einem Gericht anerkannt wird. Es spricht aber auch nichts dagegen.
Kann ich den Inhalt selbst bezeugen?Selbstverständlich können Sie selbst eine Internetseite z.B. ausdrucken und dies bezeugen. Wir können allerdings keine Aussage dazu treffen, ob dies vom Gericht als Beweis anerkannt wird.
Wer bezeugt bei Internet-Zeugen.de den Inhalt einer Internetseite?Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihres Auftrages wird ein Mitarbeiter die Internetseite gemäß Ihrer Angaben aufsuchen, einen Ausdruck anfertigen und unterscheiben, dass er diesen Inhalt selbst wahrgenommen hat. Bei den Zeugen handelt es sich stets um volljährige deutsche Staatsbürger mit makellosem Führungszeugnis.
Was wird bezeugt?Unsere Mitarbeiter bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Inhalt einer Internetseite so am Computerbrowser wahrgenommen haben, wie es auch auf dem Papierausdruck dokumentiert wird. Gleichzeitig wird der Zeitpunkt des Abrufes, der benutzte Browser sowie unsere IP-Adresse zum Zeitpunkt des Abrufs gespeichert.
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